Autogenes Schneiden


Bei der Benutzung von Geräten für Autogenschweissen, -schneiden und verwandte Verfahren können Brand und Explosionsgefahren entstehen. Für die Benutzung sind schriftliche Betriebsanweisungen zu erstellen. Dabei sind die betrieblichen gegebenheiten zu berücksichtigen, wie Merkblätter der Hersteller, oder auch der AUVA verqwenden.

Für die Einhaltung der Betriebseinweisungen ist zu sorgen. Die Betriebsanweisungen müssen mindestens enthalten: Anschließen der Druckregler, Einstellen und Betrieb der Anlage, Verhalten bei Störungen wie Flammenrückschlägen oder flaschenbränden, Flaschenwechsel.

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